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Baubefunde Nordtor

  Befund Nr: NO 01
Lokalisierung: Südfassade, Anschluss an Burgvogtswohnung

EG / ZwG: Eine Ansatzfuge zwischen den beiden Gebäudeteilen ist nicht festzustellen, so dass von der zeitgleichen Errichtung auszugehen ist.

1.OG: Ein auffälliger Absatz besteht in Höhe des Bogengesimses zwischen ZwG und 1.OG und des Konsolgesimses, die, jeweils mit den darauf stehenden Zinnen, abrupt in der gleichen Flucht abbrechen.

Die westlich angrenzende Mauerfläche ist durch rezente Ausbesserungen gestört, so dass in diesem Bereich keine eindeutigen Befunde mehr zu erlangen sind.

Dieser Befund belegt die zeitgleiche Errichtung der Südfassade des Nordtores mit den unteren Bereichen der Burgvogtswohnung, wie sie in historische Planquellen dargestellt ist.


  Befund Nr: NO 02
Lokalisierung: Südfassade

EG / 1.OG: Die Fassade ist durch z.T. großflächige Auswechselungen gestört, so dass die ursprüngliche Qualität des Mauerwerks nur eingeschränkt zu erschließen ist. Grundsätzlich besteht das Mauerwerk aus Steinen unterschiedlicher Farbigkeit und Dimension, so dass das für die frühen Bauphasen typische freie Fugenbild ohne durchlaufende Lagerfugen entsteht.

Der Balkon und das obere Geschossgesims weisen deutliche Alterungsspuren auf, die z.T. aus der beabsichtigten ruinösen Struktur resultieren und damit auf die früheren Bauphasen hindeuten.

Das Geschossgesims ist als Bogengesims ausgeführt, in dem Konsolsteine unterschiedlicher Größe verbaut sind. Im Gegensatz zur östlich angrenzenden Burgvogtswohnung stehen die Zinnen hier ohne die übliche Lage mit auf Falz verlegten Steinen direkt auf den Konsolsteinen.

Signifikante Baufugen sind damit nicht feststellbar, so dass die Befunde darauf hindeuten, dass die gesamte Südfassade des Nordtores in einem Bauabschnitt errichtet wurde. Dieser ist zeitgleich mit der Errichtung des EG und des ZwG der Burgvogtswohnung anzusetzen.

Eine erhaltene historische Entwurfzeichnung, die auf 1794/95 datiert wird, stimmt in den Details mit der Gestaltung des Tores überein, so dass die Datierung der Errichtung auf ab 1795 eingegrenzt werden kann.


  Befund Nr: NO 03
Lokalisierung: Torraum; Ausbau

EG: In den Flanken der Tordurchfahrt sind zu beiden Seiten der Wächternischen Baufugen zu erkennen. Nach Süden liegen diese in der Flucht der rundbogigen Stürze der Nischen und nach Norden im Ansatz der Nut für das Fallgitter.

Diese Befunde deuten darauf hin, dass die Wächternischen und die Nut für das Fallgitter nachträglich in das bestehende Tor eingebaut worden sind. Historische Pläne aus der Zeit um 1794/95 stellen diese Ergänzungsmaßnahme dar, so dass die Datierung der Ausführung in die Folgezeit als wahrscheinlich angesehen werden kann.


  Befund Nr: NO 04
Lokalisierung: Südfassade, westlicher Abschnitt

EG: In der Flucht der rechten Kante des Türgewändes zeichnet sich eine ausgeprägte senkrecht verlaufende Fuge ab. Zwei Schichten oberhalb des Entlastungsbogens bricht sie abrupt ab.

1.OG: Das Geschossgesims und die darauf aufgestellte Mauerscheibe brechen ungefähr in der Flucht der im EG beobachteten Fuge abrupt ab.

Es ist anzunehmen, dass die senkrechte Fuge ursprünglich über beide Geschosse durchlief und nur durch die Auswechselungen unterbrochen wurde. Damit ist ein nachträglicher Ansatz des westlichen Gebäudeabschnittes an das bestehende Nordtor als möglich anzunehmen. Historische Planquellen legen dagegen jedoch die gleichzeitige Errichtung nahe, so dass es sich bei dieser Fuge auch um eine künstliche Fuge handeln kann, die der Betonung der assoziierten sukzessiven Entstehung der Burg dienen sollte.


  Befund Nr: NO 05
Lokalisierung: Südfassade, Anschluss an Marstall

EG / 1.OG: Wegen des Fugenverstrichs ist die Ausführung der Anbindung beider Gebäudeteile augenscheinlich nicht mit Sicherheit zu erschließen. Offenbar ist eine konstruktive Anbindung beider Fassaden durch Verzahnung der Mauerwerke nicht vorhanden. Es scheint vielmehr, dass das Mauerwerk der Ostfassade des Marstalls stumpf auf das des Nordtores gestoßen ist.

Auch der Ansatz des Geschossgesimses im Eckbereich ist relativ unsauber ausgeführt.

Dieser Befund deutet darauf hin, dass die beiden Fassaden in unterschiedlichen Bauphasen entstanden sind und die Fassade des Marstalls an das bereits bestehende Nordtor angesetzt worden ist.


  Befund Nr: NO 06
Lokalisierung: Nordfassade, Ruinenturm, Anschluss an Marstall

Die Ansatzstelle ist nicht erreichbar und damit nicht in Augenschein zu nehmen. Eine gesicherte Aussage ist damit nicht möglich.


  Befund Nr: NO 07
Lokalisierung: Ruinenturm (Abwicklung)

Das Mauerwerk des Ruinenturms ist durch großflächige Steinersatzmaßnahmen gestört, so dass Aussagen zur ursprünglichen Substanz nur eingeschränkt möglich sind.

Signifikante Baufugen sind dabei nicht auffällig, so dass von der Errichtung in einem Bauabschnitt ausgegangen werden kann.


  Befund Nr: NO 08
Lokalisierung: Nordfassade

1.OG: Das Mauerwerk der Fassade weist mit der bunten Farbigkeit und den variierenden Formaten der Steine sowie dem freien Fugenbild ohne ausgeprägte Lagerfugen die üblichen Merkmale der frühen Bauabschnitte auf.

Die Ausgestaltung des Ruinencharakters stimmt bis in die Details mit einer erhaltenen Entwurfszeichnung überein, die auf 1794/95 datiert wird. Die Datierung des Nordtors in den BA II (1795) ist damit als sehr wahrscheinlich anzunehmen.


  Befund Nr: NO 09
Lokalisierung: Nordfassade, Anschluss an Burgvogtswohnung

1.OG: Der Anschluss in der Kehle zwischen Nordtor und Turm der Burgvogtswohnung ist augenscheinlich nicht zweifelsfrei zu erschließen. Eine Verzahnung der beiden Wände scheint zumindest partiell zu bestehen, was auf eine gleichzeitige Errichtung hindeutet.

Die Gestaltung des Fassadenabschnitts stimmt bis in die Details mit einer erhaltenen Entwurfszeichnung überein, die auf 1794/95 datiert wird. Die Datierung in den BA II (1795) ist damit als sehr wahrscheinlich anzunehmen.


  Befund Nr: NO 10
Lokalisierung: Wachturm, Anschluss an Nordtor

EG: Die Wandscheibe, die das westliche Torwächterhaus mit dem Nordtor verbindet, ist stumpf zwischen diese beiden Gebäudeteile eingestellt.

Die nachträgliche Einfügung der Wand ist als wahrscheinlich anzunehmen.


  Befund Nr: NO 11
Lokalisierung: Nordfassade, Wachtürme

Die beiden vor dem Nordtor stehenden Wächterhäuser sind aus relativ gleichformatigen Steinen errichtet, die in klar markierten Schichten vermauert sind. Abweichungen wie z.B. um die Okuli weichen deutlich von dem Bild der übrigen Fassaden des Nordturmes ab, so dass eine spätere Hinzufügung als sicher gelten kann.

Ein in den wesentlichen Details mit den ausgeführten Bauten übereinstimmender Plan wird auf 1795 datiert, so dass die Datierung in BA II (1795) oder BA II (1796-97) als möglich erscheint.


  Befund Nr: NO 12
Lokalisierung: Wachturm, Anschluss an Vorbau

Die Nordwand des Vorbaus ist stumpf an den östlichen Wachturm angestellt, so dass die nachträgliche Anfügung an den Turm als wahrscheinlich anzunehmen ist.


  Befund Nr: NO 13
Lokalisierung: Vorbau, Kehle Nordfassade

Die Kehle des Absatzes in der Nordfassade des Vorbaus ist ohne Verbund gemauert.

Unterschiedliche Zeitstellungen der beiden Wandabschnitte sind jedoch trotzdem nicht anzunehmen.


  Befund Nr: NO 14
Lokalisierung: Nordfassade, Vorbau

EG: Das Mauerwerk des Vorbaus (historisch auch Zwinger) weist alle Merkmale der den frühen Bauphasen zugeschriebenen Mauerwerke, wie differierende Farbigkeit und Dimension der Steine und daraus resultierendes freies Fugenbild, auf.


  Befund Nr: NO 15
Lokalisierung: Nordfassade, Vorbau

Unterhalb des Raums findet sich eine geböschte Sockelzone im Burggraben. Im Bereich des Fensters ( AF 40.1) und des kleinen Vorbaus verspringt der Sockel und bildet einen vorgesetzten Vorbau. Dieser ist leicht versetzt zu dem westlich anschließenden Nordturm angeordnet. Burggrabenseitig bildet dieser Unterbau ein schmales Podest vor dem Vorbau. Darüber hinaus findet sich östlich desselben eine Abbruchzone unbekannten Ursprungs.

Die Bedeutung dieser baulichen Unregelmäßigkeiten ist unklar.


  Befund Nr: NO 16
Lokalisierung: Vorbau, Anschluss an Burgvogtswohnung

EG: Der Anschluss ist ohne konstruktive Verbindung ausgeführt. Das Mauerwerk der Remise stößt stumpf auf das der Burgvogtswohnung.

Die nachträgliche Anfügung der Remise an den bestehenden Baukörper der Burgvogtswohnung ist anzunehmen.


  Befund Nr: NO 17
Lokalisierung: EG, Raum 37, TR 37

Die Stufen der Treppe (TR 37) sind vor die Außenwand des Ruinenturms gesetzt. Eine deutliche, teilweise mit viel Mörtel geschlossene Fuge ist sichtbar. Im Gegensatz dazu sind die Stufen in das innen liegende kreisförmige Wandstück eingemauert. Treppe und kreisförmige Wand stammen daher aus einer Bauphase und wurden nachträglich in die kreisrunden Außenwand des Turms gesetzt (siehe Befund NO 18 und 20).


  Befund Nr: NO 18
Lokalisierung: EG, Raum 37, TR 37 an AT 37.1

Der Sturz der Tür (AT 37.1) besteht aus flachbogig angeordneten Sandhausteinen. Um diesen ein seitliches Auflager zu geben, wurden an der Innenschale der Wand b zwei Tuffsteine abgeschlagen. An der rechten Seite dient ein schräg behauener Tuffstein als Auflager. Der Sturzbogen wurde also an der linken Seite nachträglich angebaut. An der gegenüber liegenden Seite sind Sturz und Wand einheitlich gemauert. Sie stammen daher aus derselben Bauphase.

Diese Befunde belegen, dass die Treppe und die innen liegende kreisrunde Wand nachträglich in den Turm gestellt wurden (siehe Befund NO 17 und 20).


  Befund Nr: NO 19
Lokalisierung: EG, Raum 37, DU 37.37b

Der Sturz des DU 37.37b besteht aus einem flachen Tonnengewölbe aus Sandhausteinen. Die linke Laibungsseite des Durchgangs weist erheblich Abbruchspuren auf. Von Raum 37b ergibt sich der Eindruck, dass die beiden seitlichen Laibungswände des Durchgangs als Auflager für die flachbogige Tonne dienen.

Die Anordnung der Wände sowie die Abbruchkante an der linken Laibung könnten darauf hinweisen, dass der Durchgang erst nachträglich eingebrochen wurde und das Gewölbe erst zu diesem Zeitpunkt eingebaut wurde. Die Gleichartigkeit der Sturzkonstruktion wie an AT 37.1 (siehe Befund NO 18) könnte diese Baumaße im Zusammenhang des Einbaus der Treppe datieren.


  Befund Nr: NO 20
Lokalisierung: EG, Raum 37a, Anschluss an DU 37.37b

Das Mauerwerk der Wand c stößt stumpf auf die vordere Kante des Durchgangs (DU 37.37b). Eine vertikale Fuge ist sichtbar. Diese befindet sich in Verlängerung der kreisrunden Innenschale der Außenmauer des Ruinenturms (Raum 37). Nur im unteren Drittel ist ein die Kehle übergreifender Tuffstein vorhanden. Die vertikale Fuge könnte darauf hinweisen, dass sämtliche Mauerergänzungen im Innenraum des Turms erst nachträglich angefügt wurden.


  Befund Nr: NO 21
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a am Raum 39

Das Tor (AT 40.1) ist mit Einschlagkloben an Wand a und c befestigt. Zusätzlich findet sich an Wand a eine halbrunde Nut in der geböschten Außenwand des Raums 39 in der am Fußende der Wand das Tor AT 40.1 auflagert. Die Steine mit der ausgearbeiteten Nut sind im Verband mit dem restlichen Mauerwerk der Wand vermauert.

Da keine Spuren einer nachträglichen Abarbeitung der Nut sichtbar sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese zum Errichtungszeitpunkt des Turms (Raum 39) hergestellt wurde. Dies geschah wohl zeitgleich mit dem Einstellen des darüber liegenden Gurtbogens (siehe Befund NO 22 und 23).


  Befund Nr: NO 22
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a

Über dem Tor (AT 40.1) befindet sich ein weit gespannter Bogen aus Tuffhausteinen. An der linken Seite hat er sein Auflager, einen passgenauen Tuffstein, an der Außenwand des Turmes (Raum 39). An der gegenüber liegenden Seite endet der Bogen in der Wand c. Hier findet sich ein abgeschrägter Stein als Auflager. Unter diesem schließen sich zwei weitere, etwa gleich breite, Steine an. Der regelmäßige Verband aus länglich aufgelegten Tuffquadern wird durch diese Reihe unterbrochen.

Beide Befunde deuten darauf hin, dass der Gurtbogen zeitgleich mit dem Turm Raum 39 errichtet und nachträglich in/an Wand c angebaut wurde.


  Befund Nr: NO 23
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a

An der Außenwand des Turms (Raum 39 ) ist eine Abbruchkante sichtbar. Rechtsseitig finden sich zwei Haken.

Die Bedeutung des Befundes ist unklar. Möglicherweise fanden hier Umbauten im Zusammenhang des Vorbaus an Raum 40 statt bei dem ein nicht mehr vorhandenes Wandstück abgebrochen wurde. Eindeutig ist, dass sich hier eine Tür befand. Möglicherweise befand sich an dieser Stelle ein Abgang in den nördlichen Burgraben.


  Befund Nr: NO 24
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a

Die rückwärtige Wandscheibe der Nische in Wand a ist stumpf in die Außenwand des Turmes (Raum 39) eingestellt. Eine vertikale, vermörtelte Baufuge ist sichtbar.

Das Wandstück stammt daher nicht aus derselben Bauphase wie der Nordturm sondern wurde an ihn angebaut (siehe auch Befund NO 12).


  Befund Nr: NO 25
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a

Das Außenfenster (AF 40.1) in der Wandnische ist zu einem Drittel eingemauert. Die Tuffsteine sind in der östlichen Wand in diesem Bereich ausgenommen. Die Rückwand und die östliche Wand sind dem Augenschein nach an der Nischenecke miteinander verbunden. Sie stammen daher wohl aus derselben Bauphase.


  Befund Nr: NO 26
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a

Die Wandnische liegt in Wand a. An dem östlichen Anschlusspunkt findet sich im oberen Abschnitt der Wand a ein Stichbalken des Dachwerks. An dieser Stelle sind die Tuffsteine der östlichen Nischenwand passgenau an die Holzbauteile angesetzt. Darüber hinaus findet sich an der raumseitigen Kante eine quadratische Ausnehmung vor der Fußpfette. Im unteren Bereich ist eine Eckquaderung sichtbar. Das weiter links anschließende Mauerwerk ist jedoch deutlich unregelmäßiger.

Das oben angesetzte Mauerwerk legt nahe, dass dieser Wandabschnitt zumindest im oberen Bereich angebaut oder ergänzt wurde. Die Ausnehmung weist darüber hinaus darauf hin, dass das Dach möglicherweise bis an den Turm Raum 39 ging und erst zu einem späteren Zeitpunkt abgetrennt wurde. Dies geschah möglicherweise mit dem Anbau der kleinen Nische mit AF 40.1


  Befund Nr: NO 27
Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand b/c

Das Mauerwerk der Wände b und c sind nicht im Verband gemauert. Sichtbar ist eine vertikale Baufuge. Die Tuffhausteine von Wand b wurden vor die Wand c gesetzt. Zwischenräume sind mit kleineren Steinen gefüllt.

Wand b ist daher wohl ein nachträglicher Anbau an Wand c. Diese Aussage könnte für den gesamten Raum 40 zutreffen, der demnach ein nachträglicher Anbau darstellen würde.


  Befund Nr: NO 28
Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand a

Fenster AF 38b.1 besteht aus zwei großen Tuffsteinen mit halbrunden Aussparungen. Alle anderen Fensteröffnungen in diesem Raum bestehen dagegen aus radial gesetzten Tuffhausteinen.

Die abweichende Fensterkonstruktion hat seine Ursache in dem ruinenhaft hergestellten Umgebungsmauerwerk. Offensichtlich wollte man durch eine bessere Konstruktion den Einsturz verhindern. Die Wand war daher von Beginn an als ruinöse Mauerwerkswand geplant.


  Befund Nr: NO 29
Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand a/b

Die beiden Wände aus Tuffsteinmauerwerk sind miteinander partiell verzahnt. Es ist demnach anzunehmen, dass sie aus derselben Bauphase stammen.


  Befund Nr: NO 30
Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand b/c

Die beiden Wände aus Tuffsteinmauerwerk sind miteinander partiell verzahnt. Es ist demnach anzunehmen, dass sie aus derselben Bauphase stammen.


  Befund Nr: NO 31
Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand c/d

Die beiden Wände aus Tuffsteinmauerwerk sind miteinander partiell verzahnt. Es ist demnach anzunehmen, dass sie aus derselben Bauphase stammen.


  Befund Nr: NO 32
Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand d an Außenwand b des Ruinenturms (Raum 37c)

Die beiden Wände aus Tuffsteinmauerwerk sind miteinander verzahnt. Es ist demnach zu vermuten, dass sie aus derselben Bauphase stammen.


  Befund Nr: NO 33
Lokalisierung: 2. OG., Anschlussstelle Wand a Raum 38b mit Wand b Ruinenturm (Raum 37c)

Die beiden Wände aus Tuffsteinmauerwerk sind nicht miteinander verbunden. Wand a des Raums 38b ist an die Außenwand des Turmes angesetzt. Die Außenwand läuft hinter Wand a durch.

Wahrscheinlich wurden die beiden Wandstücke nicht in derselben Bauphase errichtet.

 



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